VI. Familienfreundliche Gesellschaft
- 1. Bessere Infrastruktur für Familien
- 2. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- 3. Finanzielle Förderung
- 4. Kindschaftsrecht
- 5. Gleichstellungs- und Frauenpolitik
- 6. Jugend
- 7. Senioren
- 8. Bürgergesellschaft stärken
Unser Ziel ist eine ganzheitliche Politik für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die den Zusammenhalt der Generationen und damit der gesamten Gesellschaft fördert und stärkt. Wir wollen mehr Kinder in den Familien und mehr Familie in der Gesellschaft. Wir wollen deutlich machen, ohne Kinder hat Deutschland keine Zukunft.
Familien sind Leistungsträger dieser Gesellschaft. Wir wollen ihre Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung stärken, angefangen von traditionellen Familien bis hin zu Patchwork-, Stief- und Einelternfamilien.
Familie umfasst alle Generationen. Die Mehrgenerationenfamilie in ihrer modernen Form bietet die Chance, Verantwortung füreinander zu übernehmen.
Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen und Männer ihre Lebensvorstellungen verwirklichen können. Die große Mehrheit will sowohl beruflichen Erfolg, als auch Kinder haben. Unabhängig davon verdienen alle Lebensmodelle den gleichen Respekt. Politik hat den Menschen nicht vorzuschreiben, wie sie leben sollen, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, damit junge Menschen - so wie sie es wollen - sich für Kinder und Familie entscheiden können.
Unsere Familienpolitik geht davon aus, dass Eltern in ihrer primären Erziehungsverantwortung und -fähigkeit gestärkt werden müssen. Das bedeutet, dass insbesondere für Familien mit sozialen Risiken Angebote entwickelt werden, die den Kindern bessere Bildungschancen und Müttern und Vätern grundlegende Kompetenzen vermitteln.
Wir wollen dafür sorgen, dass kein Kind verloren geht und die Kinder best- und frühestmöglich gemeinsam mit ihren Familien gefördert werden. Wir wollen nicht, dass die Herkunft eines Kindes über seine Bildungs- und Lebenschancen entscheidet.
Junge Menschen haben ein Recht auf Bildung, auf ein gesundes Aufwachsen, auf gesellschaftliche Beteiligung und vor allem darauf, dass sie vor physischer und psychischer Gewalt geschützt werden. Deshalb werden wir an diesen und den anderen Zielen des "Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland" (2005-2010) festhalten und diese gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und ihren Verbänden umsetzen.
Gleichstellungspolitik muss sich an den Erwartungen und Lebensentwürfen von Männern und Frauen in allen Lebensbereichen orientieren. Frauen sind heute beruflich so gut qualifiziert wie nie zuvor. Deshalb setzen wir uns für einen besseren, benachteiligungsfreien Zugang zu Existenz sichernder Erwerbsarbeit und zu Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen ein. Kinder dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein. Wir wollen, dass Männer und Frauen gleichermaßen Familien- und Erwerbsarbeit wahrnehmen können.
Angesichts der bedrückenden Arbeitslosigkeit ist entscheidend, dass wir Familien-, Jugend- und Arbeitsmarktpolitik miteinander verzahnen. Die Menschen in Deutschland haben Anspruch nicht nur auf Verteilungs- sondern auch auf Beteiligungsgerechtigkeit.
Die Menschen leben heute immer länger. Wir begreifen dies als Chance und wollen die Lebenserfahrung und das Wissen Älterer stärker nutzen, die Erwerbsbeteiligung Älterer deutlich steigern und ebenso ihren schon heute hohen Anteil an den ehrenamtlich Engagierten erhöhen. Für diejenigen, die hilfebedürftig sind, werden wir das Pflegedreieck zwischen der Familie, Haupt- und Ehrenamtlichen entsprechend den heutigen Gegebenheiten und dem Bedürfnis alter Menschen, selbstbestimmt zu leben, neu austarieren.
Der Staat muss seine Politik daran ausrichten, den Wert jedes Menschen zu stärken und zu schützen. Der Staat steht daher in der Verpflichtung, sich insbesondere um diejenigen zu kümmern, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen.
Angesichts des demografischen Wandels muss der Staat im Interesse kommender Generationen seine Ressourcen so effizient wie möglich einsetzen. Keine Generation darf der nachfolgenden mehr zumuten, als sie selbst bereit ist, zu tragen. Geringer werdende finanzielle Spielräume machen es notwendig, dass der Staat seine investiven und konsumtiven Ausgaben daraufhin überprüft, ob sie dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung tragen.
1. Bessere Infrastruktur für Familien
Wir werden den Ausbau der Kinderbetreuung vorantreiben. Die Koalitionspartner stehen zu dem mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) gesetzlich verankerten Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder als einer unabweisbaren gesellschaftspolitischen Aufgabe, für die auch der Bund Verantwortung trägt. Bis zum Jahr 2010 entstehen 230.000 zusätzliche Betreuungsplätze.
Die für den Ausbau im TAG errechneten Mittel in Höhe von jährlich 1,5 Mrd. Euro müssen ab 2005 aus der tatsächlich zu gewährleistenden Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe real verfügbar sein. Dabei ist sicherzustellen, dass die Entlastung auf der Grundlage einer validen Datenbasis tatsächlich realisiert wird. Die Netto-Entlastungen, die den Ländern auf der Grundlage von Realdaten entstehen, sind an die Kommunen weiterzuleiten.
Frühe Förderung, die die Erziehung der Eltern ergänzt und Bildungsangebote über das Elternhaus hinaus eröffnet, schafft die Voraussetzungen für echte Chancengleichheit in Bildung und Erziehung, unterstützt Eltern bei der individuellen Lebensplanung und ist Voraussetzung für die Vereinbarkeit zwischen Familie und Erwerbstätigkeit.
Die Schaffung eines qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebotes für Kinder aller Altersklassen zählt deshalb zu den vordringlichsten und zentralen Zukunftsprojekten. Die künftige Bundesregierung wird die Umsetzung der im TAG festgelegten Ausbauziele zusammen mit Ländern und Kommunen aufmerksam begleiten. Im Jahre 2010 soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen verfügbar sein.
Sollte eine im Jahr 2008 auf der Grundlage der Berichte nach § 24a Abs.3 SGB VIII zu erstellende Prognose des Ausbaustandes im Jahr 2010 feststellen, dass mehr als 10% der Kommunen das in § 24 Abs.2 bis Abs.6 SGB VIII geforderte Angebot zum 1. Oktober 2010 nicht gewährleisten können, ist der Rechtsanspruch des § 24 Abs.1 SGB VIII auf alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr auszuweiten.
Betreuungskosten dürfen Eltern nicht davon abhalten, den Kindern den Besuch eines Kindergartens und eine gute Förderung zu ermöglichen. Wir wollen deshalb mit den Ländern gemeinsam nach Wegen suchen, die bereits in einigen Ländern vorgesehene bzw. umgesetzte Gebührenbefreiung der Eltern im letzten Kindergartenjahr bundesweit zu realisieren. Wir wollen in Deutschland allen Kindern eine frühe Förderung, insbesondere zur Sprachschulung vor der Schule garantieren.
Projekt Mehrgenerationenhäuser (MGH):
Die zunehmende Schwächung der typischen Sozialisationsnetze (Familie, Nachbarschaft), der vermehrte Rückzug aus der Erziehungsverantwortung und -fähigkeit sowie die Ausprägung der Trennlinien zwischen den Generationen und denjenigen, die Kinder haben und denjenigen, die keine Kinder haben, erfordern einen neuen gemeinwesenorientierten Ansatz der Förderung, Unterstützung und Hilfe für Familien i.S. einer verzahnten, kombinierten und in die Gemeinde hinein geöffneten Angebotsstruktur.
Wir wollen deshalb sozialraumbezogene Kristallisationspunkte bilden, die fördernde Angebote für Familien und Generationen unter einem Dach und aus einer Hand ermöglichen. Es handelt sich dabei um Zentren/Häuser, die sich in die Nachbarschaft hinein öffnen und in denen generationsübergreifend Alltagssolidaritäten gelebt werden. Die Häuser entwickeln dabei zum einen eigene Angebote der Frühförderung, Betreuung, Bildung, Lebenshilfe. Zum anderen sind sie Anlaufstelle, Netzwerk und Drehscheibe für familienorientierte Dienstleistungen, Erziehungs- und Familienberatung, Gesundheitsförderung, Krisenintervention und Hilfeplanung. Im Schwerpunkt der frühen Förderung werden insbesondere folgende Angebote umgesetzt:
- Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder und Eltern (Tagesbetreuung und Tagespflege, Integration und Förderung) bei besonderer
- Berücksichtigung der frühkindlichen Förderung mit Erhöhung des Bildungsanteils (zum Beispiel Natur, Sprachen)
- Beratung (zum Beispiel Erziehungsfragen, Gesundheit),
- Begleitung in Krisensituationen (zum Beispiel Trennung, Überschuldung),
- Weiterbildung (zum Beispiel Sprachförderung),
- praktische Lebenshilfe (zum Beispiel Haushaltsführung, Kochen und Ernährung) bis Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in die Erwerbsarbeit.
Zugleich sollen sie aber auch den Zusammenhalt der Generationen stärken, die ältere Generation einbeziehen, ihre freien Valenzen und Erfahrungen nutzbar machen und ihrer Einsamkeit vorbeugen.
Die MGH bieten hierfür ein starkes Fundament. Sie öffnen sich in die lokale Gesellschaft, generieren bürgerschaftliche Engagement, lassen Solidarität der Generationen wieder erlebbar werden, leisten ganz praktische Lebenshilfe und steuern die Verfügbarkeit sowie den Einsatz professioneller Unterstützung dort wo sie notwendig ist.
Die MGH basieren auf der Kommstruktur. Sie müssen dabei aber auch die Vernetzung nach außen in den versorgenden Krisenbereich der Jugendhilfe sicherstellen. Gleiches gilt für die Verzahnung mit den Bereichen Schule und Kinderbetreuung im Regelsystem.
Träger der MGH können Kommunen oder freie Träger sein. In jedem Fall müssen Vereinbarungen über die Einbeziehung der Leistungsangebote mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger getroffen werden, um eine verlässliche koordinierte Grundversorgung sicherzustellen.
Die bestehenden Angebote werden im Rahmen einer internetgestützten Aktions-Plattform vernetzt.
Im Rahmen eines Modellprogramms (Impulsgeber) soll in dieser Legislaturperiode in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Deutschland ein MGH geschaffen werden. Die Start-Up-Förderung soll 40.000 Euro per anno auf 5 Jahre betragen. Daraus folgt eine Haushaltsgesamtbelastung i.H.v. 88 Mio. Euro.
Projekt "Frühe Förderung für gefährdete Kinder - Prävention durch Frühförderung":
Kinder mit sozialen und gesundheitlichen Risiken brauchen Förderung von Anfang an. Dazu müssen Hilfen für sozial benachteiligte und betroffene Familien früher, verlässlicher und vernetzter in der Lebenswelt bzw. dem Stadtteil verankert werden. Das Wächteramt und der Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft müssen gestärkt und soziale Frühwarnsysteme entwickelt werden. Jugendhilfe und gesundheitliche Vorsorge sowie zivilgesellschaftliches Engagement sollen zu einer neuen Qualität der Frühförderung in Familien verzahnt werden. Gerade für sozial benachteiligte Familien müssen die klassischen "Komm-Strukturen" vieler Angebote zielgruppenbezogen verbessert und neue "Geh-Strukturen" entwickelt werden.
Mit dem Projekt wollen wir erreichen:
- eine Verbesserung des Kinderschutzes durch Aufbau von Frühwarnsystemen und frühen Hilfen
- eine Verzahnung gesundheitsbezogener Leistungen und Jugendhilfeleistungen sowie zivilgesellschaftlichem Engagement
- eine Verstärkung des Schutzauftrages des Staates
- eine Stärkung der Erziehungsverantwortung
Wir stellen für die Umsetzung des Projekts 10 Mio. Euro in den nächsten fünf Jahren bereit und werden:
- Modellprogramme initiieren, fördern, begleiten und evaluieren.
- ein Servicebüro beim Bund einrichten, das Aktivitäten in den Ländern, zum Beispiel die Einrichtung von Eltern-Kind-Zentren koordiniert, begleitet, evaluiert ,die Umsetzung entsprechender Programme in den Ländern anregt und den Erfahrungstransfer sicherstellt
- neben dem Servicebüro auf Bundesebene die wissenschaftliche Begleitung und Programmevaluation finanzieren.
Wir werden eine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensteuer realisieren, mit der der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit von erwerbstätigen Eltern Rechnung getragen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wird.
Unterstützende Dienstleistungen für Familien sollen als Beitrag zur Verbesserung der Balance von Familie und Arbeitswelt sowie zur Entwicklung des Arbeitsmarktssegments personenbezogene Dienstleistungen gefördert werden. Eine solche Förderung der Marktfähigkeit von Dienstleistungsagenturen und steuerlicher Anreize für Nachfrager dient daneben der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Einen besonderen Platz nimmt hierbei die qualifizierte und sozial abgesicherte Tagespflege ein. Bessere Rahmenbedingungen sollen helfen, die Tagespflege als Ergänzung institutioneller Betreuungseinrichtungen auszubauen.
2. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Das Wohl der Familien, ihrer Kinder und das Ziel, dass sich wieder mehr Menschen ihre Kinderwünsche erfüllen, soll ein gesellschaftliches Anliegen werden. Denn Deutschland braucht mehr Kinder. Die Allianzen für Familie in Bund, Ländern und Kommunen und mit spezifischen Themenstellungen sind Ausdruck eines gesellschaftlichen Konzeptes nachhaltiger Familienpolitik. Dieses Konzept werden wir weiter verfolgen.
Im Bund haben starke Partner aus Wirtschaft, Verbänden, Stiftungen, Wissenschaft und Politik Initiativen für ein familienfreundliches Deutschland in ihren jeweiligen Wirkungsfeldern ergriffen. Eine Offensive "Familienbewusste Arbeitswelt" soll das Thema Elternschaft, auch und besonders von Führungskräften, aufgreifen und konkrete Vorschläge für eine bessere Balance von Familie und Arbeitswelt in Unternehmen verankern.
Im Rahmen eines Unternehmensprogramms stehen der Ausbau der betrieblichen und betrieblich organisierten Kinderbetreuung, der Abbau bestehender bürokratischer Hindernisse, die Verbesserung der Wiedereinstiegssituation während und nach der Elternzeit sowie eine familienbewusste Personalpolitik, die Verbreitung und Umsetzung betrieblicher und tarifvertraglicher Vereinbarungen zur Familienfreundlichkeit im Vordergrund.
Die Vorbildfunktion der Bundesbehörden für mehr Familienfreundlichkeit soll durch die Auditierung von Behörden deutlich werden.
Die Initiative "Lokale Bündnisse" operiert in den Kommunen. Familienfreundlichkeit ist ein Standortfaktor, der nicht nur die Lebensqualität sondern auch die Wertschöpfungs- und Wirtschaftskraft von Kommunen und Regionen erhöht. In den Lokalen Bündnissen arbeiten Kommunen, Kammern, Verbände, Wirtschaft und soziale Organisationen erfolgreich zusammen, um attraktive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Die wachsende Anzahl von Unternehmen als aktive Partner in den Bündnissen wird zu den Adressaten des Unternehmensprogramms zählen. Die Zahl von heute 200 bestehenden Bündnissen und weiteren 200 in Gründung begriffenen Standorten soll weiter steigen. Die Idee soll fortentwickelt und auf ihre nachhaltige Wirkung für Familien und den Standort überprüft werden.
Die Initiative "Verantwortung Erziehung", verabredet insbesondere mit den beiden großen Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden sowie ihren Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder, ergänzt die unternehmensbezogene Allianz mit Maßnahmen zur Erziehungskompetenz und für eine werteorientierte Erziehung.
Der Teilzeitanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie der Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit bleiben erhalten.
3. Finanzielle Förderung
Wir wollen die wirksame und nachhaltige wirtschaftliche Sicherung von Familien unmittelbar nach der Geburt von Kindern durch ein Elterngeld fördern zur
- Vermeidung von Einkommenseinbrüchen (Einkommensersatzfunktion),
- Eröffnung tatsächlicher Wahlmöglichkeiten einer Betreuung zwischen Vätern und Müttern und zur
- Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeiten beider Elternteile und dem angemessenen Ausgleich der Opportunitätskosten.
Das Konzept soll folgende Eckpunkte beinhalten:
- Das Elterngeld ersetzt als Einkommensersatzleistung 67% des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro pro Monat) des-/derjenigen, der/die auf eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes verzichtet oder diese einschränkt. Alternativ ist zu prüfen, ob Bemessungsgrundlage das gemeinsame Nettoerwerbseinkommen der Eltern (Gleichstellung der Geschlechter), bei Alleinerziehenden das alleinige Nettoerwerbseinkommen sein soll.
- Das Elterngeld wird um ein Leistungselement für Eltern mit geringen Einkommen oder nichterwerbstätige Eltern ergänzt (zum Beispiel ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbetrag), alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung (jedenfalls in der Höhe des bisher 6-monatigen vollen Erziehungsgeldes).
- Der Kreis der Anspruchberechtigten entspricht dem Berechtigtenkreis des bisherigen Bundeserziehungsgeldgesetzes.
- Soziale Transferleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld wird nicht als Einkommen im Rahmen des Wohngeldes berücksichtigt.
- Das Elterngeld wird für ein volles Jahr gezahlt unter Anrechnung des zweckgleichen Mutterschaftsgeldes. Eltern können wählen, ob sie das volle Elterngeldbudget auf bis zu zwei Jahre verteilen wollen.
- Die zwölf Monate des Bezugszeitraums können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zwei Monate bleiben dem Vater, zwei Monate der Mutter reserviert.
- Die Leistung ist steuerfinanziert, steuer- und abgabefrei, bestimmt jedoch den steuerlichen Progressionsvorbehalt.
- Die bisherigen Regelungen zur Elternzeit bleiben erhalten. Teilzeittätigkeit während des Bezugs ist möglich. Es ist zu prüfen, in welcher Höhe das Elterngeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen der Elternzeit gezahlt werden kann und ab welcher Höhe des Haushaltseinkommens es gegebenenfalls entfällt.
- Die Einführung des Elterngeldes ist ab 2007 vorgesehen.
Wir wollen materielle Kinderarmut reduzieren und hierzu den Kinderzuschlag mit Wirkung ab dem Jahr 2006 weiterentwickeln. Ausstiegsanreize aus der Arbeitslosigkeit und eine systematische Integration müssen verstärkt werden. Der Kinderzuschlag erfüllt diese Anforderungen und erreicht seine Zielgruppe unter der Voraussetzung einer Weiterentwicklung und Ausweitung, da immer noch mehr als 90% der Anträge abgelehnt werden müssen:
- Er bekämpft das Armutsrisiko
- Er erhöht die Ausstiegsanreize
- Er fördert Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit
- Er vermeidet die Stigmatisierung der Betroffenen als Almosenempfänger
- Er fordert die Betroffenen, sich innerhalb von 36 Monaten aus der Abhängigkeit vom Leistungsbezug zu befreien
- Er ist trotz erhöhter finanzieller Ausstiegsanreize finanzierbar und reduziert (mittelfristig) die erforderlichen Ausgaben
Wir wollen den Berechtigtenkreis ausweiten, um weitere Kinder zu erreichen und ihren Eltern zu ermöglichen, ohne Bezug von ALG II für sie zu sorgen. Dazu bedarf es einer Flexibilisierung des Instruments in den jetzigen Grenzbereichen seiner Anwendung, zum Beispiel durch eine Wahlmöglichkeit zu ALG II, und einer Vereinfachung bei Antragsverfahren und -bearbeitung.
Transferleistungen für Familien in Deutschland werden derzeit an verschiedenen Stellen bearbeitet und ausgezahlt. Ihnen liegen zum Teil unterschiedliche Einkommensbegriffe und Einkommensgrenzen zugrunde. Diese Vielfalt ist für Familien häufig unübersichtlich, bürokratisch und unverständlich.
Wir wollen eine gesetzliche Harmonisierung der Leistungen und die organisatorische Bündelung ihrer Bearbeitung vorantreiben. Zielperspektive ist, dass hieraus Familienkassen neuen Typs entstehen. Die Konzentration und Zusammenführung familienpolitischer Leistungen in einer solchen "Familienkasse" kann mehr Transparenz und die Grundlage für eine gerechtere und zielgenauere Familienförderung schaffen.
Erste Gutachten zur Umsetzung einer "Familienkasse" liegen bereits vor. Sie sind auszuwerten und - im Zeitraum 2006/2007 - gegebenenfalls zu erweitern um
- eine Machbarkeitsstudie zur Harmonisierung von Einkommensbegriffen und Einkommensgrenzen,
- die Klärung der Ansiedlung von "Familienkassen" auf Länder- oder Bundesebene. Dabei ist zu beachten, dass wir keinen Bürokratiezuwachs wollen (keine neue Bundesbehörde), sondern dass der Leitgedanke Vereinfachung und Transparenz sein muss.
4. Kindschaftsrecht
Beim gemeinsamen Sorgerecht und beim Umgangsrecht wollen wir gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen zum Wohle des Kindes erreichen. Dabei geht es unter anderem um eine frühzeitige Anhörung aller Beteiligten, insbesondere des Kindes und um den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Ziel ist außerdem eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren- gegebenenfalls durch verkürzte Fristen - und die Stärkung der Aus- und Fortbildung der Familienrichter/Innen, die durch ein angemessenes Angebot der Justizverwaltungen abgesichert werden soll. Es sollen neue - auch außergerichtliche - Verfahren der Kooperation aller Beteiligten zur Durchsetzung des Sorge- und Umgangsrechts erprobt werden.
5. Gleichstellungs- und Frauenpolitik
Wir wollen die Gender-Kompetenz stärken und werden zur wirksamen Umsetzung von § 2 GGO sicherstellen, dass dafür notwendige und angemessene Instrumente zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel das GenderKompetenzZentrum.
Wir werden einmal in jeder Legislaturperiode einen "Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern" vorlegen und in einer nachfolgenden Regierungserklärung Fortschritte aufzeigen, die verbliebenen Defizite offen legen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen darlegen. Dieser Bericht ersetzt auch alle durch das BMFSFJ bislang abzugebenden Detailberichte der Bundesregierung zu den Themen der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
5.1 Gleiche Chancen am Arbeitsmarkt
Wir wollen, dass Männer und Frauen gleichermaßen einer sozial abgesicherten und Existenz sichernden Erwerbsarbeit nachgehen können. Die Frauenerwerbsquote soll entsprechend den europäischen Vorgaben auf über 60 Prozent gesteigert werden. Wir werden das Ziel weiter verfolgen, das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" entsprechend einer europäischen Verpflichtung zu verwirklichen.
Frauen sind heute so gut qualifiziert wie nie zuvor. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sie die gleichen Karrierechancen und den gleichberechtigten Zugang zu Führungspositionen in der Wirtschaft, in der Wissenschaft und in der Forschung erhalten. Auf der Basis der in dieser Legislaturperiode zu erstellenden zweiten Bilanz werden wir deshalb über dann möglicherweise notwendige, verbindliche Instrumente befinden. Die unterdurchschnittliche Rate von selbständigen Frauen wollen wir auf den europäischen Durchschnitt anheben.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Rahmenbedingungen für Auszubildende, Studierende, Berufseinsteiger und junge Menschen in Weiterbildung mit Kindern verbessert werden müssen. Neben der finanziellen Unterstützung müssen zum Beispiel die studienrechtlichen Vorschriften gemeinsam mit den Ländern auf die Vereinbarkeit von Studium und Familiengründung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Auswirkungen der "Hartz-Gesetze" speziell auf die Situation von Frauen zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern sind. Bei der Ausgestaltung des SGB II ist der Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit zu beachten. Die einzelnen Förderinstrumente müssen Frauen, vor allem auch Langzeitarbeitslose und Nichtleistungsempfänger, mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit zugute kommen und darüber hinaus auch ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen.
Für Nichtleistungsempfänger und Nichtleistungsempfängerinnen in Bedarfsgemeinschaften wollen wir den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsschutz gewährleisten.
Alle Arbeitsmarkt- und Arbeitslosendaten sind geschlechtsspezifisch zu erstellen, damit die jeweils geschlechterbezogenen Auswirkungen festgestellt und ausgewertet werden können.
5.2 Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Die Strafvorschriften gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern, namentlich durch so genannte Freier, sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu novellieren. Neben den gesetzlichen Regelungen sind zeitnah weitere Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution zu ergreifen.
Das Prostitutionsgesetz wird anhand der Begleitforschung überprüft und gegebenenfalls novelliert.
Wir werden den Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fortschreiben. Das Gewaltschutzgesetz wird evaluiert und gegebenenfalls novelliert.
5.3 Rechtliche Absicherung der anonymen Geburt
Die Erfahrungen mit der Anonymen Geburt sollen ausgewertet und - soweit notwendig - gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
5.4 Spätabtreibungen
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. Wir werden dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen und wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann.
6. Jugend
6.1 Bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche in politische, planerische und zukunftsorientierte Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen, ist für die Zukunftsfähigkeit eines demokratischen Gemeinwesens unverzichtbar. Aktionen vor Ort werden die meisten Früchte tragen. Wir werden die Aktivitäten zur Partizipation gemeinsam mit den Jugendverbänden weiterentwickeln, die Bedeutung der Kinderrechte stärker in die Öffentlichkeit transportieren sowie Eltern, Lehrer und pädagogische Fachkräfte informieren. Frühzeitige Heranführung von Kindern und Jugendlichen an Politik ist ein wichtiger Grundbaustein in der Entwicklung des Politikverständnisses. Kinder und Jugendlichen sollten bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in altersgemäßer Weise einbezogen werden. Hierzu werden wir in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen "Beispiele der guten Praxis" multiplizieren und das Thema auch auf der Ebene des Bundes dauerhaft verankern.
Die Europäische Union bietet neue Chancen für die Gestaltung von Bildungs-, Berufs- und Lebensverläufen junger Menschen. Das erfordert sowohl die Einwirkung der nationalen jugendpolitischen Akteure in europäische Politikgestaltung als auch das Mitdenken der europäischen Dimension bei der Gestaltung des lokalen, regionalen und nationalen Kinder- und Jugendangebots. Hierzu bietet der "Pakt für die Jugend" die besten Chancen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die finanzielle Ausstattung des EU-Programms "Jugend in Aktion" für den Zeitraum 2007 bis 2013 die Ausweitung der beteiligten Programmländer, die erhöhte Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich, sowie die Erweiterung der Altersgrenzen der Jugendlichen entsprechend berücksichtigt.
6.2 Chancengleichheit in der Bildung
Der Übergang und der Wandel von der Industriegesellschaft zur Informations- und Wissensgesellschaft kann nur dann erfolgreich gestaltet werden, wenn die Bildungs- und Forschungspolitik ganz oben auf der Agenda steht. Alle politisch Verantwortlichen sind gefordert, einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau von Schlüsselqualifikationen von Kindern zu leisten, die hierfür erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen und sie effizient einzusetzen. Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in Familien, Kindertageseinrichtungen und Schule bilden das Koordinatensystem für das gedeihliche Aufwachsen unserer Kinder in einer dynamischen Welt. Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen finden aber an vielen Orten statt. Sie sind nicht nur an Institutionen gebunden. Neben Familie, Schule und Kindertageseinrichtungen sind auch die Angebote der Jugendarbeit, der kulturellen Jugendbildung, informelle Bildungsprozesse in der Gleichaltrigen-Gruppe sowie im Umgang mit den Medien von Relevanz.
Wir wollen, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen auf Bildung haben.
Die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes wollen wir daraufhin prüfen, ob sie der besonderen Situation der Jugendlichen in Ostdeutschland entspricht. Wir wollen zu verbesserten Voraussetzungen beitragen, unter denen Jugendlichen ein Verbleib in ihrer Heimatregion in Ausbildung und bei Berufsaufnahme möglich ist.
Wir werden uns mit verschiedenen Maßnahmen, zum Beispiel dem Girls´ Day und der Verbesserung der Berufsberatung, dafür einsetzen, dass das Berufswahlspektrum von Mädchen und Jungen erweitert wird, und ein besonderes Augenmerk auf die Überwindung von Geschlechterstereotypen gelegt wird.
6.3 Aufwachsen ohne Gewalt
Wir bekämpfen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung nachhaltig, indem wir die Prävention stärken, insbesondere im Rahmen der internationalen und europäischen Zusammenarbeit und durch innovative Modellmaßnahmen zur Kriminalitätsprävention und zur Verbesserung des Opferschutzes.
Die Koalitionspartner verabreden, den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Die aktuellen Regelungen sind angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichend, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam entgegenzutreten.
Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich - und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt - evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:
- Wirksamkeit des Konstrukts "Regulierte Selbstkontrolle"
- Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen
- Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten
- Verbot von "Killerspielen"
Wir werden uns auf europäischer- bzw. internationaler Ebene für die Entwicklung/Einhaltung von Internet-Mindeststandards einsetzen.
Das Wächteramt des Staates und der Schutzauftrag der Gemeinschaft für von Gewalt betroffene und vernachlässigte Kinder ist durch die Reform des KJHG gestärkt worden. Der Bund wird die Umsetzung in die Praxis durch geeignete Aktivitäten befördern.
Wir setzen uns in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz für Selbstverpflichtungen der Kreditinstitute ein, die sowohl präventiv Jugendliche vor Verschuldung bewahren als auch Hilfe für bereits verschuldete Jugendliche leisten. Ziel einer erfolgreichen Kooperation muss eine deutliche Abnahme der Verschuldung junger Menschen in Deutschland sein.
6.4 Chancen für benachteiligte Jugendliche
Die berufliche Vorbereitung, Qualifizierung und dauerhafte Integration junger Menschen in Arbeit und Beschäftigung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss oberste Priorität haben. Herausragendes Ziel muss es sein, jungen Menschen zukunftsorientierte Ausbildungs-, Berufs- und Beschäftigungschancen zu eröffnen. Die Akteure in den Bereichen SGB II, III und VIII sind aufgerufen, ihre Konzepte und Fördermaßnahmen stärker zu verzahnen und zusammen mit der Wirtschaft für junge Menschen eine Beschäftigungsexpansion zu bewirken.
Junge Menschen, die aufgrund individueller sozialer Problemlagen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt auf Anhieb nicht schaffen, sind besonders zu berücksichtigen. Hier sind ergänzend zu den Arbeitsmarktakteuren die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Jugendliche ohne Schulabschluss, insbesondere Schulverweigerer, sind hierbei eine besonders wichtige Zielgruppe.
Die Bundesregierung wird sich für eine Verstätigung lokal wirksamer Initiativen zur beruflichen Integration einsetzen und insbesondere die Finanzierungsstrukturen bzw. -instrumente auf Kompatibilität, Effizienz und Stringenz überprüfen. Auch in der nächsten ESF-Förderperiode werden jugendintegrative Maßnahmen in den sozialen Brennpunkten des Programms "Soziale Stadt" durch die Bundesregierung gefördert.
Wir wollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene Unternehmen bevorzugt werden können, die ausbilden.
6.5 Jugend für Toleranz und Demokratie
Wir wollen den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, für Demokratie und Toleranz fortführen und auf Dauer verstetigen. Es ist unser erklärtes Ziel, das Verständnis für die gemeinsamen Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu entwickeln und damit die Achtung der Menschenrechte zu fördern bzw. jede Form von Extremismus, auch von links, zu bekämpfen. Ziel ist es, den Handlungsrahmen von Aktionsprogrammen umfassender auszulegen. Damit können wir auch einen wesentlichen Beitrag leisten, einer zunehmenden Gewaltbereitschaft junger Menschen entgegenzuwirken.
Es geht um Vielfalt, Respekt für andere, Demokratie, Toleranz und die Bekämpfung des Antisemitismus. Wir wollen, dass Jugendliche vor Ort motiviert werden und in ihrem Engagement verlässlich unterstützt werden. Dabei setzen wir auf ein engeres Zusammenwirken mit Ländern und Kommunen, mit Medien, den Kirchen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Sportvereinen, den Jugendverbänden und vielen anderen. Integrierte lokale Strategien sind besonders Erfolg versprechend. Es gilt, künftig noch stärker Brücken zu den Projekten zu schlagen, die sich mit gefährdeten bzw. in der rechten Szene bereits gefestigten Jugendlichen beschäftigen.
Die Bundesregierung wird sich einsetzen für ein ganzheitliches Integrationskonzept, das nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, auch und gerade für sozial benachteiligte junge Menschen, insbesondere junge Migranten abdeckt, sondern auch Maßnahmen vorsieht, die sich mit den sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und länderspezifischen Unterschieden befassen. Positive Zukunftsperspektiven, eine zufrieden stellende Lebensqualität sowie aktives soziales und gesellschaftliches Engagement der jungen Menschen sind wichtige Grundbedingungen, wenn es darum geht, eine Rekrutierung durch radikale Gruppen zu verhindern. Die Länder und Kommunen müssen im Sinne der Nachhaltigkeit und der Verstetigung stärker mit ins Boot geholt werden. Auch ist die Bundesregierung bestrebt, den Dialog mit den Kirchen, Glaubensgemeinschaften und religiösen Vereinigungen auf einer soliden Grundlage zu intensivieren.
6.6 Kinder- und Jugendhilfe
Die Handlungsfähigkeit der nach dem SGB VIII verantwortlichen Kommunen muss gestärkt werden, um die Gestaltungsspielräume für Prävention und ambulante Maßnahmen zu erweitern (Prävention statt Reparatur). Die Koalitionspartner verabreden, die durch das KICK geänderten Bestimmungen des SGB VIII nach Ablauf des Jahres 2006 zeitnah zu evaluieren und, wo dies nötig ist, erneute Anpassungen vorzunehmen, um Fehlsteuerungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist die Weiterentwicklung des SGB VIII, insbesondere in den kostenintensiven Regelungsbereichen, zu prüfen.
Eine produktive bildungspolitische Wende bedarf der Einbeziehung und wechselseitigen Zusammenarbeit aller Bildungsorte. Nur wenn die Familie, die verschiedenen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe sowie die berufliche Ausbildung als Orte der Bildung neben der Schule gezielt gefördert werden, verbessern sich Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen.
Wir wollen Anregungen aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht aufgreifen und weiter entwickeln. Es gilt, Kooperationsstrukturen zu verbessern, die jeweiligen Bildungs- und Erziehungsaufträge von Elternhaus, Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen und künftig stärker die Potenziale effektiver auszuschöpfen, ohne fachliche Ressentiments und auf "Augenhöhe". Jugendhilfe und Schule sind noch besser zu verzahnen. Der Bund wird die Förderung, Vernetzung und den Transfer guter Praxis voranbringen.
Die individuellen und sozialen Kompetenzen junger Menschen wollen wir im Rahmen der Präventionsarbeit im Sinne einer "Peer-Group-Beratung" verstärkt nutzbar machen, zum Beispiel durch Tutoren- und Mentorenprojekte in Kooperation von Jugendverbänden und Schulen.
Die Erziehungskompetenz der Eltern soll durch eine Neuausrichtung der Familienbildung gestärkt werden; auch sog. "bildungsferne" Eltern müssen erreicht werden; hierzu sind insbesondere auch neue Medien verstärkt für Elternbildung und Elternberatung zu nutzen.
Jugendhilfe sollte sich auch unter Effizienzgesichtspunkten entsprechend weiterqualifizieren; dringend muss die Lücke im Bereich der Jugendhilfe-Wirkungsforschung geschlossen werden; Jugendhilfe muss ihre Erfolge auch mit "harten Fakten" beweiskräftiger machen.
Die Koalitionspartner vereinbaren, die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes nach den Kriterien Wirksamkeit, Effizienz, Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit einer Prüfung zu unterziehen und die Förderstrukturen umfassend zu modernisieren. Im Ergebnis müssen nicht mehr begründbare Förderstrukturen und -korrelationen angepasst werden. Auf der Grundlage dieser Prüfung treten wir für eine nachhaltige Sicherung der Arbeit der Jugendverbände ein.
7. Senioren
7.1 Potenziale des Alters erkennen und nutzen
Den Beitrag, den ältere Menschen für die Gesellschaft und in der Familie leisten, ist für das Funktionieren des Sozialstaats unverzichtbar und von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Aktives Altern ist ein Ziel, das allen gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen zu gute kommt. Daraus folgt:
- Der Demographische Wandel erfordert einen Paradigmenwechsel in der Rolle der Älteren Menschen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren auch in der EU vorangetrieben.
- Die aktive Teilhabe älterer Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen müssen stärker gefördert werden.
- Potentiale älterer Menschen als Wirtschaftsfaktor und als Arbeitskräfte müssen stärker hervorgehoben, Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer stärker in den Blick genommen werden, zum Beispiel durch die Initiative "Erfahrung ist Zukunft".
- Um die Potentiale älterer Menschen für die Gesellschaft besser nutzen zu können, sollen altersdiskriminierende Vorschriften aufgehoben werden.
Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen für ältere Menschen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Eine stärkere Ausrichtung auf diese Zielgruppe kann deshalb gute Chancen für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen eröffnen.
Ältere Menschen wollen möglichst lange ein selbst bestimmtes und selbstständiges Leben führen. Mit besseren Produkten und Dienstleistungen wird ihre Lebensqualität gefördert. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir uns zusammen mit Ländern, Kommunen, Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben dafür ein, dass Angebote und Dienstleistungen besser auf ältere Menschen ausgerichtet werden.
7.2 Hilfe für Ältere gewährleisten
Wir wollen die Qualität in der Pflege älterer Menschen verbessern. Darüber hinaus wollen wir die häusliche Pflege stärken und alle Angebote in der geriatrischen Versorgung (Ärzte, Kliniken, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Therapeuten, Hospizdienste usw.) vernetzen.
Es wird ein Zielkatalog der Rechte und Pflichten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gemeinsam mit allen, die in der Pflege Verantwortung tragen, festgelegt. Träger von Pflegeeinrichtungen und -angeboten sowie Verbände sind eingeladen, diesen Zielkatalog auf freiwilliger Basis als Qualitätsmerkmal ihrer Arbeit zugrunde zu legen.
CDU, CSU und SPD sprechen sich für eine Novellierung des Heimgesetzes aus. Wesentliche Eckpunkte für eine Novellierung sind:
- Bund und Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, die Entbürokratisierungspotentiale im Heimrecht zu nutzen und den Abbau verzichtbarere Vorschriften und Vorgaben voran zu bringen,
- die Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst, der Krankenversicherung (MDK) und der Heimaufsicht wird inhaltlich und terminlich so gestaltet, dass Doppel- und Mehrfachprüfungen vermieden werden,
- die Anzeigepflichten der Heimträger werden auf sinnvoll notwendige und Praxis taugliche Maßnahmen begrenzt,
- die Förderung alternativer, innovativer Wohn- und Betreuungsformen zu verbessern,
- zu prüfen, ob und inwiefern das derzeitig gültige Heimgesetz neue Wohn- und Betreuungskonzepte, zum Beispiel für ambulante Wohngemeinschaften, ermöglicht und gegebenenfalls entsprechende Anpassungen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen,
- dafür Sorge zu tragen, dass bei der Durchführung von Kontrollen die Überprüfung der Ergebnisqualität gegenüber der Prozess- und Strukturqualität im Vordergrund steht,
- dafür Sorge tragen, dass die Qualität durch eine sinnvolle Pflegedokumentation gesichert wird,
- die an Heime der Tages- und Nachtpflege zu stellenden rechtlichen Anforderungen sind in personeller und baulicher Hinsicht sinnvoll zu konkretisieren,
- die zahlreichen widersprüchlichen Regelungen zwischen Heimgesetz und Elftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zu harmonisieren.
Hospizarbeit und Palliativmedizin wollen wir stärken, um Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
8. Bürgergesellschaft stärken
Die Demokratie ist 60 Jahre nach Kriegsende in Deutschland gefestigt. Gleichwohl bedarf es in jeder Generation der politischen Bildung und der staatlichen Unterstützung für eine aktive Beteiligung der Menschen am gesellschaftlichen und staatlichen Leben. Wir werden deshalb die politische Bildung stärken. Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen.
Ohne ein starkes ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser Zusammenleben kann unsere Gesellschaft nicht existieren. Deshalb werden wir weitere Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven Bürgergesellschaft ergreifen, indem wir etwa das ehrenamtliche Engagement fördern. Die zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Konfliktprävention, zur Integration von Migranten und zur Prävention und Bekämpfung von Extremismus werden wir unterstützen.
8.1 Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements
Der Staat sollte das bürgerschaftliche Engagement durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Beachtung der Auswirkungen auf bürgerschaftliches Engagement bei jeder Gesetzgebung und eine gezielte Weiterentwicklung der Anerkennungskultur fördern. Dazu gehört eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts genauso wie die Entbürokratisierung und Gewährung von Freiräumen für Kreativität und Innovation in anderen Rechtskreisen.
Mit der Weiterentwicklung des Stiftungsrechts und Steuerrechts sollten Anreize geschaffen werden, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen.
Neben dem traditionellen bürgerschaftlichen Engagement bekennt sich der Staat auch ausdrücklich zu neuen Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Gemeinwohl orientierter Arbeit und wird auch diese befördern.
8.2 Freiwilligendienste
Um das freiwillige Engagement zu fördern, werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dem vorhandenen Potenzial der Bewerberinnen und Bewerbern für Freiwilligendienste bessere Chancen zu bieten. Dazu gehören die Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf der Basis der laufenden Gesetzesevaluation, ein Ausbau der Platzzahlen, die Förderung von Diensten im Ausland, die Harmonisierung sozial- und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen und die Stärkung der Bereiche Kultur und Sport.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist erkennbar, dass der Ausbau der Jugendfreiwilligendienste alleine nicht ausreichen wird. Deshalb werden wir neben der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements die generationsübergreifenden Freiwilligendienste als Programm ausbauen, das Einsatzfelder für die Freiwilligen aller Generationen unter anderem in Schulen, Familien, Stadtteilzentren, stationäre Einrichtungen und Hospize eröffnet.
